Datenschutz ist der Schutz des Einzelnen vor einer Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechtes beim Umgang mit seinen personenbezogenen Daten.
In fast allen Bereichen des täglichen Lebens wird mit personenbezogenen Daten gearbeitet. Man spricht von Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung. Aber wer möchte schon, dass seine Personalunterlagen beim Pförtner öffentlich ausgelegt werden, sein Kontostand in der Zeitung abgedruckt wird oder seine Telefongespräche im Radio übertragen werden?
Um dies zu verhindern bedarf es Rechtsvorschriften, die den Umgang mit personenbezogenen Daten, nämlich aller Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines Betroffenen, verbindlich regeln.
Da der Großteil der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz sich nicht etwa im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sondern über unzählige andere Gesetze, Vorschriften und Durchführungsverordnungen verstreut findet, ist der Umgang mit der Materie kompliziert.
Hauptprinzipien des Datenschutzes sind:
Als Dienstleister übernehme ich alle Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen. Laut Gesetz kann zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Fachkunde: Ich habe mich auf den betrieblichen Datenschutz spezialisiert und verfüge über mehrjährige Erfahrung als Datenschutzbeauftragter. Eine ständige Weiterbildung, um neue rechtliche Vorschriften oder aktuelle Urteile zu kennen ist unerläßlich und ist durch die Mitgliedschaft im VEGS (Verband Europäischer Gutachter & Sachverständiger) gewährleistet.
Zuverlässigkeit: Ihr externer Datenschutzbeauftragter nimmt keine anderen Aufgaben im Unternehmen wahr. Er kann die Aufgabe konfliktfrei, unparteiisch und somit zuverlässig ausüben.
Neue gesetzliche Regelungen, aktuelle Urteile oder sonstiges Wissenswertes rund um das Thema Datenschutz wird regelmäßig unter Aktuelles veröffentlicht. Hier finden Sie auch unseren regelmäßig erscheinenden Newsletter.
Zielsetzung des Datenschutz-Audits ist die freiwillige Überprüfung der datenschutzrechtlichen Eignung von Produkten und Verfahren. Damit soll zugleich eine kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erreicht werden. Das Audit fördert Eigenverantwortung durch Selbstkontrolle und Selbstregulierung.
Ein bestandenes Datenschutzaudit endet mit einem offiziellen Prüfsiegel, welches auch zu Werbemaßnahmen genutzt werden darf. Mit einem solchen Prüfsiegel können Unternehmen ihren Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern nachweisen, dass mit personenbezogenen Daten gesetzeskonform umgegangen wird und dass das Thema Datenschutz im Unternehmen ernst genommen wird.