Marktanalyse, Werbung
und die bedarfsgerechte Gestaltung Ihres Internetauftritts legen die
Verwendung eines Werkzeugs zur Webanalyse wie beispielsweise Google Analytics nahe. Lernen Sie die Herausforderungen der
Verwendung jetzt kennen.
Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im
nicht-öffentlichen Bereich haben zum Einsatz von Werkzeugen zur Webanalyse
folgende Vorgaben formuliert:
- Der Besucher Ihrer Webseiten muss gegen
die Erstellung von Nutzungsprofilen widersprechen können
- Sie müssen auf die Erhebung von
Nutzerdaten hinweisen
- Eine Zusammenführung der Nutzungsdaten
mit Daten des Benutzers über beispielsweise die IP-Adresse
ist unzulässig
- Die gewonnenen Daten sind nach der
Analyse oder auf Verlangen des Benutzers zu löschen
- Die Anforderungen an eine
Datenverarbeitung im Auftrag müssen erfüllt sein
- Eine Analyse der Daten unter Verwendung
der vollständigen IP-Adresse setzt eine
vorherige Einwilligung des Benutzers voraus.
Mit Blick auf die aktuell am Markt verfügbaren Werkzeuge zur Webanalyse
lässt sich feststellen, dass die genannten Punkte unterschiedlich gut
umsetzbar sind.
Speziell im Fall von Google ist eine Verwendung von Google Analytics unter den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen
fraglich. Hier lassen beispielsweise
-
die Angebotsvielfalt
von Google
-
die
Übermittlung der Daten in die USA
-
die
fehlende Zusicherung der umgehenden Löschung von Daten im Fall der
Kündigung
Herausforderungen entstehen, welche es zu lösen gilt.
Nehmen
Sie Kontakt mit mir auf, wenn Sie weitere Informationen zum Einsatz von
Werkzeugen zur Webanalyse bekommen möchten.