EDV-Sachverständigen- und Datenschutzbüro bITs GmbH

 

Dem Nutzer auf der Spur…

 

Marktanalyse, Werbung und die bedarfsgerechte Gestaltung Ihres Internetauftritts legen die Verwendung eines Werkzeugs zur Webanalyse wie beispielsweise Google Analytics nahe. Lernen Sie die Herausforderungen der Verwendung jetzt kennen.

Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich haben zum Einsatz von Werkzeugen zur Webanalyse folgende Vorgaben formuliert:

  1. Der Besucher Ihrer Webseiten muss gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen widersprechen können
  2. Sie müssen auf die Erhebung von Nutzerdaten hinweisen
  3. Eine Zusammenführung der Nutzungsdaten mit Daten des Benutzers über beispielsweise die IP-Adresse ist unzulässig
  4. Die gewonnenen Daten sind nach der Analyse oder auf Verlangen des Benutzers zu löschen
  5. Die Anforderungen an eine Datenverarbeitung im Auftrag müssen erfüllt sein
  6. Eine Analyse der Daten unter Verwendung der vollständigen IP-Adresse setzt eine vorherige Einwilligung des Benutzers voraus.

Mit Blick auf die aktuell am Markt verfügbaren Werkzeuge zur Webanalyse lässt sich feststellen, dass die genannten Punkte unterschiedlich gut umsetzbar sind.

Speziell im Fall von Google ist eine Verwendung von Google Analytics unter den derzeit gegebenen Rahmenbedingungen fraglich. Hier lassen beispielsweise

-          die Angebotsvielfalt von Google

-          die Übermittlung der Daten in die USA

-          die fehlende Zusicherung der umgehenden Löschung von Daten im Fall der Kündigung

Herausforderungen entstehen, welche es zu lösen gilt.

 

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, wenn Sie weitere Informationen zum Einsatz von Werkzeugen zur Webanalyse bekommen möchten.

 

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